Neue Versichertenkarte der Krankenkassen

                        Wichtige Hinweise zu Risiken und Nebenwirkungen von grundrechte.ch

Medienberichte

Bereits im Herbst 2006 hat die Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH die Kombination einer Versichertenkarte und einer Gesundheitskarte kritisiert. Eine Versichertenkarte, welche der Krankenkasse gehört, darf nur administrative Daten enthalten. Persönliche medizinische Daten gehören, wenn schon, auf eine separate Gesundheitskarte, welche dem Inhaber gehört.

  • Schweizerische Ärztezeitung, September 2006


  • Im Beoabchter 05 / 2007 wird Alexander Weber, Sekretär der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft, folgendermassen zitiert: «Die Versichertenkarte bringt Ärzten und Zahnärzten nur Kosten und keinen Nutzen. Sie ist unausgegoren und wird die gesteckten Ziele nicht erreichen.» Heinz Bhend von der Gesellschaft für Allgemeinmedizin sagt: «Zusätzlich gespeicherte medizinische Informationen sind für den Arzt unbrauchbar, weil niemand garantiert, dass sie aktuell und vollständig sind.»

  • Schweizerischer Beoabchter 05 / 2007


  • Im Rahmen von eHealth sind die Kantone befugt, Pilotprojekte durchzuführen. Der Luzerner Kantonsrat hat im Januar 2010 die rechtlichen Voraussetzungen für derartige weitergehende eHealth-Versuche verabschiedet: In «elektronischen Patientendossiers» können Röntgenbilder, Videos, Akten zu Therapien und gegebenenfalls ganze Krankengeschichten gespeichert werden.

  • Neue Luzerner Zeitung vom 26. Januar 2010


  • Auch im Februar 2010, als die Versichertenkarten längst hätten abgegeben sein müssen, konnten sich weder die Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH noch die Gesellschaft für Allgemeinmedizin mit der Versichertenkarte anfreunden, ebenso wenig die Spitäler und Krankenkassen, wie einem Bericht des Tagesanzeigers vom 8. Februar 2010 zu entnehmen ist.

  • Tagesanzeiger vom 8. Februar 2010
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